Häufig gestellte Fragen
Viele Fragen erreichen mich immer wieder. Hier ein paar Antworten auf oft gestellte Fragen. Sollte deine Frage nicht beantwortet werden, schreibe mir gerne oder rufe mich an. Dann klären wir auch deine offene Frage.
Warum bist du Hebamme geworden?
Meine älteste Tochter wurde unter ziemlich bescheidenen Bedingungen in einer Geburtsklinik geboren. Ich habe ein sehr starkes Trauma erlitten und für mich stand 2001 schon fest, dass ich gerne den Beruf Hebamme erlernen möchte, um Frauen und Familien fachlich kompetent und informierter aufzuklären.
Wie lange bist du schon Hebamme?
Seit dem 1. September 2021 darf ich die Berufsbezeichnung Hebamme tragen. Mein Staatsexamen legte ich vor dem Regierungspräsidium Darmstadt ab.
Hast du eigene Kinder?
Ja, ich habe eigene Kinder. 6 Kinder und umgenau zu sein, es sind 2 Mädchen (2001 + 2005 geboren) und 4 Jungs (2004 + 2007 + 2009 + 2012 geboren). Meine älteste Tochter hat eine körperliche und geistige Behinderung durch eine Chromosomenanomalie. Bisher ist nur meine jüngere Tochter ausgezogen, alle anderen Kinder leben noch mit mir und meinem Mann zusammen.
Wann melde ich mich am besten das erste Mal bei der Hebamme?
Melde dich gerne sobald als möglich, wenn du weißt, dass du schwanger bist. Durch unseren Hebammenmangel sind meine Kolleginnen und ich sehr schnell ausgebucht – vor allem in der Sommerzeit.
Was ist das Erstgespräch, was macht man da und wer bezahlt es?
Das Erstgespräch ist gedacht, dass du als Schwangere mit deiner Hebamme einen Termin vereinbart hast und ihr euch, häufig in der Praxis der Hebamme, zusammen trefft. Gerne darf auch dein Partner/Partnerin und wenn du schon Kinder hast, die Kinder am Gespräch teilhaben.
Bei diesem Erstgespräch lege ich persönlich eine Akte für dich an, stelle dir ganz viele Fragen zu deiner gesundheitlichen Vorgeschichte (Anamnese) und die deiner Familie. Du kannst alle Fragen stellen, die du im Kopf hast, vollkommen gleich, welches Thema es betrifft.
Mitzubringen ist immer gerne der Mutterpass, da stehen nämlich schon ganz viele Informationen drin. Und mit deiner Erlaubnis entnehme ich da schon sehr viele Dinge. Auch deine Krankenversichertenkarte bringst du zum Erstgespräch mit, denn ich rechne direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Somit ist auch klar, dass ein Erstgespräch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Bei privatversicherten Frauen schreibe ich eine Rechnung an diese und es wird in der Regel von den privaten Krankenversicherungen in voller Höhe übernommen.
Wie geht es nach dem Erstgespräch weiter?
Wenn wir beide das Gefühl haben, dass wir gut miteinander arbeiten können, vereinbaren wir einen nächsten Termin.
Ich persönlich begleite „meine Frauen“ gerne über die ganze Schwangerschaft hinweg mit. Sowohl neben dem Gynäkologen, als auch ausschließlich in meiner Betreuung. Ich nehme bei den Vorsorgeterminen Blut ab, wenn der Bedarf besteht, ich untersuche deinen Urin jederzeit, ich taste deinen Bauch ab, erkläre dir so genau wie möglich, wo und wie dein Baby in deinem Bauch liegt, ich beziehe hier dich und deine Begleitperson gerne mit ein. Ich kann das Gewicht des Babys schätzen, genau wie die Fruchtwassermenge. Vaginale Untersuchungen finden bei mir nur statt, wenn du mich explizit danach fragst, denn es ist kein Inhalt der Mutterschaftsrichtlinie. Ich überprüfe deinen Blutdruck und wir haben genügend Zeit für all deine Fragen.
Solltest du spezielle Fragen, oder Beschwerden in der Schwangerschaft haben, können wir jederzeit noch weitere Termine außerhalb der Schwangerenvorsorge vereinbaren.
Als Hebamme bin ich berechtigt und ausgebildet, im vorgesehenen Zeitraum zwischen der Schwangerschaftswoche (SSW) 23+6 – 27+6, den oralen Glucosetolleranztest (oGTT 50) durchzuführen. Ich berate dich hierzu gerne vorab und wir vereinbaren dann einen Termin. Die Kosten hierfür übernimmt sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung in der Regel in voller Höhe.
Solltest du nicht nur ein Baby, sonder Mehrlinge erwarten, begleite ich euch auch hier gerne. Ebenso, wenn eine Risikoschwangerschaft bestehen sollte.
Ich plane über das ganze Jahr Kurse für Yoga in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage, Beikost und Yoga nach der Schwangerschaft, an denen du nach Anmeldung teilnehmen kannst.
Sprich mich gerne jederzeit an.
Geburtsvorbereitung ja oder nein?
Wenn du mich als Hebamme und Mutter fragst, ja immer. Bei jedem Kind. Selbst wenn der vergangene Kurs beim Geschwisterkind noch nicht so lange zurückliegt.
Zum einen kannst du hier dein Wissen noch einmal auffrischen, zum anderen kannst du andere Mütter/Paare kennenlernen, die in der gleichen oder ähnlichen Situation sind, wie du selbst.
Rückbildung ja oder nein?
Auch hier ein ganz klares Ja!
Jede Schwangerschaft ist eine Belastung und eine Veränderung für deinen Beckenboden, deine gesamte Muskulatur in Bauch, Rücken, Becken.
In meiner Praxis findet Rückbildung das ganze Jahr über statt. Mir ist es besonders wichtig, dass Rückbildung achtsam und stärkend stattfindet. Achtsam deinem Körper gegenüber, denn er hat sehr viel geleistet und stärkend sowohl deinem Körper als auch deinem Geist gegenüber.
Was bietest du alles in deiner Praxis an?
Schau hierzu gerne unter der Rubrik „Meine Leistungen“ nach. Wenn du danach noch Fragen hast, sprich mich gerne an.
Was ist das Wochenbett und wie oft besuchst du uns?
Wochenbett ist die Zeit nach der Geburt der vollständigen Plazenta. Wochenbett ist die Zeit, in der du dich schonen solltest, keine Reisen unternehmen solltest, alles nur leicht machen solltest. Es ist eine sehr spannende Zeit, mit ganz vielen Veränderungen, die ihre Zeit brauchen.
Ich komme euch nach der Geburt, wenn ihr aus dem Krankenhaus wieder zu Hause seid, bei euch zu Hause besuchen. Die Anzahl der Besuche passe ich immer an euren Bedarf an. In den ersten Wochen sind die Besuche vielleicht noch etwas mehr und mit der Zeit ziehe ich mich nach und nach zurück.
Nach der U3 eures Kindes (4. – 5. Lebenswoche) besprechen wir dann, wie die Betreuung weiter aussehen soll. Evtl kommt ihr dann mit dem Baby auch zu mir in die Praxis.
Wie lange bin ich deine Hebamme?
Ich bleibe deine Hebamme so lange du es wünscht und in der gesamten Stillzeit. Selbst wenn du nach ein oder zwei Jahren erst abstillen möchtest, darfst du mich kontaktieren und diese Termine sind mit der gesetzlichen Krankenkasse anrechenbar. Bei privatversicherten Frauen schreibe ich hier eine Rechnung direkt an die Frau und die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel diese.
Wenn du erneut schwanger bist, darfst du dich natürlich gerne wieder melden und ich begleite dich in der Folgeschwangerschaft ebenso.
Wie stehst du zum Thema Stillen?
Ich persönlich finde Stillen sehr wichtig. Die Muttermilch ist individuell an das Baby jederzeit angepasst, sie ist immer in der perfekten Temperatur verfügbar und fast kostenneutral.
Stillen hat nicht nur für dein Baby sehr viele Vorteile, sondern auch für dich und deinen Körper. Hierzu können wir ein ausführliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache in meiner Praxis führen.
Natürlich empfehle ich jeder Frau, dass sie gerne Stillen sollte. Allerdings ist es für mich vollkommen in Ordnung, wenn eine Frau sich gegen das Stillen entscheidet. Ich berate dich dann in Hinblick auf Formulanahrung, die passenden Flaschen und Sauger und das natürlich vollkommen wertfrei. Ich werde keine Frau be- oder verurteilen, wenn sie ihr Baby nicht stillen möchte.
Wie stehst du zum Thema geplanter Kaiserschnitt?
Ich selbst hatte zum Glück bei keinem meiner Kinder einen Kaiserschnitt. Dennoch gibt es immer wieder medizinische Gründe, warum ein Baby per Kaiserschnitt geboren werden sollte und das ist auch völlig in Ordnung.
Wenn du dir nicht vorstellen kannst, dein Baby vaginal zu gebären, sprechen wir gerne darüber, welche Möglichkeiten es hier gibt.
Ich werde allerdings deine Entscheidung über den Geburtsmodus nicht be- oder verurteilen. Ganz im Gegenteil. Ich werde versuchen, dich in deiner Entscheidung zu stärken.